TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR SEMINARE
1. Falls die Ankündigungen keine anderslautenden Hinweise enthalten, sind ausschließlich Innungsmitglieder und deren Mitarbeiter teilnahmeberechtigt.
2. Die Seminaranmeldung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Mit der schriftlichen Anmeldung ist jeder Seminarteilnehmer verbindlich angemeldet.
4. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs registriert.
5. Jede Mitgliedsfirma, die Teilnehmer gemeldet hat, erhält vor Seminarbeginn eine gesonderte Rechnung vom Verein Hoch- und Ausbau Köln & Rhein-Erft-Kreis e.V., die zugleich als Anmeldebestätigung dient.
6. Ein Rücktritt von der Anmeldung mit Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist ausschließlich in folgenden Fällen möglich:
- im Fall der Erkrankung des Teilnehmers (ärztliches Attest einreichen),
- Verhinderung aufgrund eines Unfalles und daraus resultierenden Verpflichtungen auf dem Hinweg zur Veranstaltung ( ggf. polizeiliche Bestätigung einreichen).
7. In anderen Fällen als unter 6. aufgezählt ist bei Nichtteilnahme eine Erstattung der Teilnahmegebühr nicht möglich. Für verhinderte Teilnehmer können jedoch Ersatzteilnehmer gemeldet werden.
8. Bei Ausfall des Seminars werden Sie sofort benachrichtigt. Ihre Teilnahmegebühr wird in diesem Fall umgehend zurückerstattet!
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Gründer- und Bildungscampus
Vom Handwerk für das Handwerk - Im WirtschaftsPark Erftstadt-Lechenich (Carl-Benz-Ring) entsteht der Gründer- und Bildungscampus, der Handwerkerhof, mit angeschlossenem Bildungs- und Innovationszentrum.
Solardachkataster Rhein-Erft
Ab sofort besteht die Möglichkeit sich im Internet über die Eignung seines Dachs für Photovoltaik und Solar-thermie zu informieren.
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