Informationen bzgl. der Stundungen bei den Sozialversicherungsträgern:
Beitragsstundung erst dann, wenn alle Hilfen ausgenutzt sind.
entsprechende Antragsformulare liegen noch nicht vor.
Pressemitteilung des GKV Spitzenverbandes
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/20200325_Hintergrund_Beitragsstundung.pdfHintergrund: Maßnahmen zur finanziellen Untersützung von Arbeitgebern bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Stundung von Sozialabgaben (PDF) (Word)
- Maßnahmen zur Unterstützung der vom Corona-Virus betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder bei der Zahlung der Beiträge
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