KfW-Schnellkredit
Der angekündigte KfW-Schnellkredit für Selbstständige und Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern seit gestern bei der Hausbank / Sparkasse beantragt werden. Die KfW bietet hierzu einen Online-Service an, mit dem die Antragsstellung bei der Hausbank mit entsprechenden Daten vorbereitet und als pdf exportiert werden kann (ersetzt nicht den Antrag!): https://corona.kfw.de/
Informationen und Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zum Schnellkredit gibt es hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/
Finanzielle Hilfen für Unternehmen
Die vom Bund im Rahmen des Schutzschilds für Beschäftigte und Unternehmen angekündigten Maßnahmen werden nunmehr durch die zuständigen Länder umgesetzt.
Hier erhalten Sie einen Überblick.
Sie benötigen Unterstützung im Antragsverfahren oder aktuelle Daten Ihres Unternehmens - wir helfen Ihnen gerne.
Nordrhein Westfalen
aktuelle Informationen für Sie zusammengefasst zum Download
Anträge können ab Freitag, 27.03.2020, ausschließlich online gestellt werden. Entsprechende Anträge sind bis spätestens 30.04.2020 bei der Bezirksregierung zu stellen. Postalisch oder per E-Mail versendete Anträge werden nicht bearbeitet.
Den Link dazu finden Sie ab Freitag auf www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Hier finden Sie weitergehende Informationen als die bereits hier angegebenen.
Welche Voraussetzungen bestehen für die Beantragung?
Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die bis zum Stichtag 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten geraten sind.
Die Voraussetzung, um die NRW-Soforthilfe zu beantragen, besteht darin, dass erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona vorliegen müssen.
Dies wird angenommen, wenn
• Sie einen Umsatzrückgang von mindestens 50 %, verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz, verzeichnen
oder
• wenn der Betrieb auf behördliche Anordnung aufgrund der Corona-Krise geschlossen wurde (z. B. Friseure).
oder
• die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Diese bezieht sich auf die Anzahl der Beschäftigten in einem Betrieb. Den Betrag von 9.000 € erhalten Antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten. Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten bekommen 15.000 € ausgezahlt und Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von 25.000 €.
Informationen und Dokumente, die zur Antragstellung benötigt werden, sind nachfolgend aufgelistet:
• Ein amtliches Ausweisdokument zur Identifikation
• Die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer sowie das zuständige Amtsgericht
• Die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID des Eigentümers
• Die Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos
• Die Art der gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit
• Die Anzahl der Beschäftigten.
Die Berechnung der Mitarbeiterzahl liegt folgenden Faktoren zu Grunde:
• Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
• Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
• Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
• Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3.
Der/Die Unternehmer/-in selbst ist mitzuzählen.