Kurzarbeitergeld
Nachstehend haben wesentliche Informationen zum Kurzarbeitergeld für Sie zusammengestellt. Diese erhalten Sie vorsorglich, falls es im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in Ihrem Unternehmen zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder einer mangelnden Auftragslage kommt.
Vorgehen:
- Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit zwecks Erteilung einer Stamm-Nr. Kug
- Monatsnachweis für jeden Monat ausfüllen und von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnen lassen
Weitere Informationen:
- Steuerliche Informationen zum Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber
- Muster Monatsstundennachweis für Mitarbeiter
- Merkblatt der Agentur für Arbeit Kug
- Aktuelle Informationen der Agentur für Arbeit
- Vorlage Zustimmung Kug Arbeitnehmer (Pdf)
- Informationen der Agentur für Arbeit
- Die Beantragung von Kurzarbeitergeld
Aktuelle Sonderregelungen (Stand: 18.03.2020)
Der Gesetzgeber hat Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Es sollen folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld verabschiedet werden:
- Anspruch auf Kurzarbeitergeld soll bestehen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge sollen für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet werden.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen ebenfalls in Kurzarbeit gehen und Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben können.
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden soll verzichtet werden.
- Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.
Besonderheit Minijobs (450 EUR Jobs)
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer i.S.v. § 8 SGB IV haben keinen Anspruch auf KUG, werden aber bei der Ermittlung der von dem vorübergehenden Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des KUG-Anspruchs des Unternehmens durch die Bundesagentur für Arbeit mitgezählt. Sollte die Notwendigkeit zum Abbau von geringfügig Beschäftigten bestehen, kann dies durch den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen erfolgen. Hierbei müssen jedoch die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze für den Ausspruch von Kündigungen, einschließlich einer etwaigen Notwendigkeit zur Durchführung einer Sozialauswahl berücksichtigt werden.