
Miete und Darlehensverträge
Die Corona-Krise bringt manchen Mieter in Schwierigkeiten. Der Bundestag hat beschlossen, dass der Vermieter nicht kündigen darf wegen Mietrückständen, die in der Zeit vom 01.04.2020 - 30.06.2020 auflaufen. Der Mieter muss allerdings darlegen bzw. glaubhaft machen, dass die Zahlungsunfägikeit auf der Corona-Krise beruht. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, die ausgefallene Miete bis zum 30.06.2022 nachzuzahlen.
Die Regelung erfasst Wohnraum- und Gewerbemiete, gilt damit also auch für das Handwerk.
Es ist allerdings zu empfehlen, dass unabhägig von der gesetzlichen Situation der Mieter auf den Vermieter zugeht und versucht, einvernehmlich interessengerechte Vereinbarungen zu treffen, die schriftlich festgehalten werden.
Filme bewegen
Erhalten Sie als Innungsfachbetrieb in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft und City Online Medien einen professionellen Film, den Sie uneingeschränkt und lebenslang verwenden können.

Solardachkataster Rhein-Erft
Ab sofort besteht die Möglichkeit sich im Internet über die Eignung seines Dachs für Photovoltaik und Solar-thermie zu informieren.
Hier geht es direkt zum solardachkataster-rek.de
