Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie
Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen aufgrund der Corona Pandemie
PDF-Schreiben hier zum herunterladen
In Hinblick auf die derzeitige Situation möchten wir Ihnen einige Informationen zur Verfügung stellen, die dazu dienen, Ihre persönliche wirtschaftliche Lage und die ihres Unternehmens, hervorgerufen durch die Corona-Pandemie, zu verbessern oder entsprechende Folge abzufedern.
Hier kommen Sie zu den Downloads:
- Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie
- Stark vereinfachtes Antragsformular Steuererleichterungen NRW
- Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
- Anwendungshilfe zur Vorbereitung von Bankgesprächen zur Liquiditätsüberbrückung
Steuerliche Sofortmaßnahmen
Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen aufgrund der Corona Pandemie
PDF-Schreiben hier zum herunterladen
Das Bundesfinanzministerium hat soeben ein Schreiben zu ,,steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus" veröffentlicht. Wesentliche Inhalte:
- unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen werden Anträge auf Stundung bis zum 31.12.2020 gewährt
- die Stundung umfasst bereits fällige sowie noch fällig werdende Steuern (neben Einkommen- und Köperschaftsteuer auch die Umsatzsteuer)
- Nicht gestundet wird insbesondere die Lohnsteuer (§ 222 Satz 3 u 4 AO)
- kein Einzelnachweis der wertmäßig entstandenen Schäden erforderlich
- Stundungszinsen werden ab dem 19.03.2020 nicht mehr erhoben bzw. erlassen
- An Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommen- und Köperschaftsteuer sind ebenfalls keine strengen Anforderungen zu stellen
Über die durch das Bundesfinanzministerium (BMF) angekündigten Maßnahmen hinaus liegen seitens der Landesfinanzbehören oder der örtlichen Finanzämter bislang keine Informationen vor. Mit einem entsprechenden BMF Schreiben wird jederzeit gerechnet. Nachstehend erhalten Sie Informationen zu notwendigen Sofortmaßnahmen. Inwiefern diese noch auf Behördenseite bearbeitet werden ist derzeit unklar.
1. Anpassung von Vorauszahlungen
Im Hinblick auf ein vermutlich zu erwartendes schlechteres Ergebnis Ihres Unternehmens in 2020 gegenüber dem Vorjahr bietet es sich an, einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, zur Gewerbesteuer und gegebenenfalls zur Körperschaftsteuer zu stellen. Diesen Anträgen soll nach Anweisung des Bundesfinanzministeriums unbürokratisch stattgegeben werden. Sprechen Sie uns einfach an. Wir werden dann kurzfristig entsprechende Anträge vorbereiten und elektronisch übermitteln. Durch einen Anpassungsantrag rückwirkend ab dem 1. Quartal kann weitere Liquidität gesichert werden.
2. Stundung von Steuernachzahlungen und Vorauszahlungen
Gemäß Anweisung des Bundesfinanzministeriums sollen Anträge auf Stundung, ohne strenge Anforderungen daran zu stellen, gewährt werden. Wenn Sie absehen können, dass Sie die Steuerbeträge nicht rechtzeitig zahlen können, informieren Sie uns bitte, damit wir rechtzeitig entsprechende Anträge stellen können. Einzelheiten können wir dann vor Antragsstellung klären.
3. Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen bzw. die Entstehung von Säumniszuschlägen) soll bis zum 31.12.2020 verzichtet werden, wenn die Steuerpflichtigen unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind. Sprechen Sie uns hier proaktiv an. Wir werden versuchen, eine Lösung mit der Finanzbehörde zu erreichen.